Donnerstag, 28. August 2008 von Oberficker
Kürzlich habe ich ein T-Shirt bei eBay ersteigert, bei einem Verkäufer, der in den letzten drei Monaten rund 60 Artikel dieser Marke verkaufte und nur positive Bewertungen hatte. Es sollte eines der Marke „Abercrombie & Fitch“ sein, also eine ausserhalb der USA derzeit schwer erhältliche Ware. Nachdem ich den Zuschlag erhielt, zahlte ich meine rund 35 EUR (ein völlig normaler Preis für ein solches Shirt) und wartete auf das Schmuckstück, was dann ein paar Tage später ankam. Da ich aufgrund der Vielzahl von Fälschungen misstrauisch bin, fertigte ich Bilder des Shirts an und ließ ein paar Experten das Shirt auf seine Echtheit begutachten. Es stellte sich schnell heraus, dass es ein Fake war, aber wenigstens ein guter. Das Papier-Etikett hätte etwas anders sein müssen, die Innennähte müssten weiß sein und der große Schriftzug weist auch einen geringen Unterschied zum Original auf.
Nun war ich sauer. Sehr sauer. Den Verkäufer wegen Betruges anzeigen, wäre eine Möglichkeit gewesen. Ebenfalls könnte ich den Verkäufer bei den Anwälten verpfeifen – Abercrombie mag sowas nämlich überhaupt nicht gern. Ich entschied mich, erstmal Kontakt mit dem Verkäufer aufzunehmen und ihn mit den Fakten zu konfrontrieren. Die ganz harte Keule (Anzeige, Anwalt, ect.) kann ich ja immer noch herausholen.
Und nun begann ein Spiel, welches man durchaus als „miese Nummer“ bezeichnen kann.
Aber lest selbst:
Guten Tag,
teilen Sie mir bitte unverzüglich Ihre Emailadresse und Telefonnummer mit, es gibt Klärungsbedarf zu dem mir von Ihnen gelieferten T-Shirt, welches nach ersten Prüfungen eine Fälschung zu sein scheint. Sollte ich nichts von Ihnen hören, werde ich das Notwendige
veranlassen.
Gruss
[…]
Er antwortete:
Hallo,
Wenn Sie vorher die Ware von A&F gekauft haben,koennen Sie die Originalitaet gut erkennen.
Mein email: [EDITIERT]
WENN Sie noch daran Zweifel haben,koennen Sie die Ware zurueckgeben.
Mit
freundlichen Gruessen
[…]
Da wurde ich etwas deutlicher:
Guten Tag,
ich werde Kontakt zu Abercrombie/USA, bzw. zu den Markenpiraterie-Experten dieser Firma hier in Deutschland (die zuständige Rechtsanwalts-Kanzlei) aufnehmen, da Sie ja weiterhin behaupten, mir Original-Ware geliefert zu haben.
Erste Prüfungen der mir von Ihnen gelieferten Ware ergaben, dass es sich um eine Fälschung handelt. Einerseits sei die SKU-Nummer nicht passend zu dem Shirt, andererseits ist das Etikett nicht Original, die Plastik-Umverpackung ist nicht original, die Nähte des Shirts müssen innen weiß sein und der Schriftzug ist ebenfalls nicht so, wie er sein muss. Das Shirt wurde mit einem Original-Abercrombie-Shirt dieses Artikels verglichen, daher sind dies einfach Fakten.
Sie wissen sicherlich, dass Abercrombie hier in Deutschland mittels Abmahnungen und hohen Schadensersatzforderungen gegen Verkäufer und speziell gegen Verkäufer gefälschter Ware vorgeht. Ebenso ist Ihr Verkaufsvolumen eindeutig als gewerblich einzustufen, so dass dies erschwerend hinzukommt. Das Verkaufen gefälschter Ware wäre zudem nach dem Markengesetz und wegen Betruges strafrechtlich relevant.
Legen Sie mir doch einfach mal die Rechnung zu dem Shirt vor.
Gruss
[…]
Die Antwort von ihm:
Guten Tag,
das ist mein Fehler und Schuld.Entschuldigung!
Sie koennen das T-shirt als Nachnahme an mich zurueckschicken,dafuer erhalten Sie 38 Euro von mir.
Bitte um Ihr Verstaendnis.
Ich hoffe,wir verstehen uns und Sie sind mit meiner Loesung zufrieden.
mit freundlichen Gruessen […]
Da hatte er es plötzlich ganz eilig, weil ich ihm noch nicht gleich antworten wollte (zappeln lassen macht Spaß):
Hallo
Habe eine Email an [EDITIERT] geschickt,haben Sie schon erhalten?wenn Sie noch nicht,Bitte Überprüfen Sie Ihre Email.Wenn Sie Frage haben,stehe ich Ihnen immer zur Verfügung.Ich hoffe,Sie sind damit zufrieden und erwarte Ihre Antwort
liebe Grüße
[…]
Meine Antwort darauf:
Guten Tag,
ja, ich habe Ihre gestrige Email erhalten. Ich schlage vor, dass ich den gefälschten Markenartikel der Vernichtung nach § 18 Markengesetz zuführe und Sie mir den Kaufpreis von 34,30 EUR auf mein Konto zurückerstatten. Auf weitergehende Schadensersatzansprüche Ihnen gegenüber würde ich in diesem Fall ohne Anerkennung einer Rechtspflicht verzichten.
Wenn Sie hiermit einverstanden sind, teile ich Ihnen meine Bankverbindung mit.
Gruss
[…]
Und seine Reaktion:
Hallo,
bitte geben Sie mir Ihre Bankdaten.
ich bitte darum,Sie koennen mir positive Bewertung oder keine Bewertung geben.
Wir verstehen uns gut.
liebe Gruesse
Selbstverständlich übermittelte ich ihm die Kontodaten:
Hallo,
die Bankdaten für die 34,30 EUR Rückerstattung lauten:
[EDITIERT]
Falls Sie per Paypal zurückerstatten wollen: [EDITIERT]
Mit freundlichem Gruss
[…]
Zwei Tage später war das Geld in voller Höhe wieder auf meinem Konto. Das T-Shirt behalte ich selbstverständlich, denn einerseits gefällt es mir trotzdem, andererseits verkauft er es ansonsten an einen anderen Dummen (60 andere Leute bei eBay haben es ja nicht bemerkt). Selbstverständlich werde ich mich an meine Zusage halten und ihn nicht wegen Betruges anzeigen oder ihn verklagen. Wäre auch dämlich, denn dann würde das T-Shirt als Beweismittel beschlagnahmt werden.
Mein Fazit:
Seltene Markenware kaufe ich so schnell nicht wieder bei eBay. Und falls doch: Werde ich notfalls genau so wieder vorgehen.
Nur eine kleine Überraschung habe ich noch für das Kerlchen aus dem Studentenwohnheim in Siegen, der noch immer bei eBay sein Unwesen treibt und glaubt, alles wäre gut: Ich werde Dich bei den Anwälten von A&F in Frankfurt/Main verpetzen und zudem bei A&F in den USA melden, denn Betrügern und Produkt- und Markenpiraten, die es im großen Stil durchziehen, Leute abzocken und verarschen, die Wirtschaft schädigen und letztlich auch mitverantwortlich für die hohen Preise der Original-Artikel sind, gehört das Handwerk gelegt und ein teurer Denkzettel verpasst. Du dummes, kleines Arschloch mit Schlitzaugen!
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